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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
(3) Wir weisen darauf hin, dass die für den Geschäftsverkehr mit Ihnen erforderlichen Daten von uns in der EDV gespeichert und verarbeitet werden.
§ 2 Preise – Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preise ergeben sich aus der Rechnung. Die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe wird erst in der Rechnung ausgewiesen und ist in den hier ersichtlichen Preisen nicht eingeschlossen. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig und bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Mängelhaftung
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Schäden an der Verpackung müssen beim Empfang der Ware gegenüber dem Liefernden angezeigt werden. Eine Rücknahme erfolgt nur von aktuell ausgepreisten Waren.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sein denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte uns Verfahrenskosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstattet, haftet hierfür der Besteller.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen an seine Käufer (Dritte) in Höhe des Bruttorechnungsbetrags unserer Forderung ab. Der Besteller bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und die Dritten bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Käufern die Abtretung mitteilt.
§ 5 Gerichtsstand – Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.
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